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Arbeitsrecht & Regulierung

Warum müssen in Deutschland Arbeitszeiten aufgezeichnet werden?

In letzter Zeit hat es einige Entwicklungen im deutschen Arbeitsrecht gegeben. Vieles davon hat mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 zu tun, das besagt, dass alle Arbeitgeber in der Europäischen Union ein System zur Messung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten einrichten müssen.

Alle Länder der Europäischen Union müssen das EuGH-Urteil so formulieren und umsetzen, wie sie es für richtig halten, solange das Gesetz besagt, dass alle Arbeitgeber ein objektives, zuverlässiges und zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten einrichten müssen. Deutschland hat als eines der ersten Länder entschieden auf dieses Urteil reagiert und dem EuGH mit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und einem neuen Gesetz, das derzeit erarbeitet wird, Folge geleistet.

Arbeitszeiten müssen aufgezeichnet werden

Wie in vielen anderen Ländern hat sich auch in Deutschland die Arbeitskultur durch flexible Arbeitszeiten und hybride Arbeitsformen stark verändert. Natürlich müssen auch die Arbeitszeitgesetze an die veränderten Gegebenheiten angepasst werden. Mit der Entscheidung des BAG vom 13. September 2022 ist klar geworden, dass es tatsächlich nicht mehr um die Frage geht, OB, sondern WIE die Arbeitszeiten erfasst werden müssen. Das Urteil berührt auch viele (rechtliche) Aspekte, etwa die Zeiterfassung, die Aufbewahrungspflicht, die Datensicherheit oder die möglichen Kosten der Einführung eines neuen Systems.

Das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales hat im April 2023 einen Referentenentwurf zur Novellierung des Arbeitszeitgesetzes auf der Grundlage des BAG-Urteils vorgelegt. Der Gesetzentwurf wird nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Als nächstes erfolgt die Ressortabtimmung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit am Tag der Arbeitsleistung elektronisch zu erfassen. Die Zukunft wird zeigen, wie die endgültige Fassung des Gesetzes aussehen wird. Logischerweise sollte es mit dem BAG-Urteil übereinstimmen, aber natürlich müssen die Details noch ausgearbeitet werden.

Wie kann Ihnen TimeMoto helfen?

Wie in diesem Artikel erwähnt, muss jedes Land innerhalb der Europäischen Union das EuGH-Urteil umsetzen und kann die Spezifikationen nach eigenem Ermessen formulieren. Unsere TimeMoto Zeiterfassungslösungen sind so flexibel, dass sie alles abdecken können.

TimeMoto bietet die ultimative Lösung zur Erfassung von Arbeitszeiten und zur zuverlässigen Verwaltung Ihrer Belegschaft. Unsere formschönen Zeiterfassungssysteme ermöglichen eine barrierefreie Zeiterfassung mit fortschrittlichen Methoden wie RFID, MIFARE, DESFire, Fingerabdrücken und Gesichtserkennung. Ihre Mitarbeiter können sich innerhalb von Sekunden an- und abmelden, während Sie ihre Arbeitszeiten mit TimeMoto Cloud in Echtzeit überwachen und auswerten können.

Um volle Transparenz zu gewährleisten, bietet TimeMoto Cloud einen klaren Prüfpfad für alle Zeiterfassungsvorgänge. TimeMoto Cloud bietet zahlreiche Funktionen, die Sie bei der Verwaltung und Planung von Abwesenheiten, Urlaub und Überstunden unterstützen. Sehen Sie sich Berichte über geleistete Arbeitsstunden an und erhalten Sie Benachrichtigungen, um auf dem Laufenden zu bleiben. Unsere TimeMoto-Lösungen für die Zeiterfassung sind so flexibel, dass sie alle lokalen Umsetzungen des Arbeitsrechts innerhalb und außerhalb der EU abdecken können. Unter Berücksichtigung Ihrer lokalen Arbeitsgesetze unterstützt TimeMoto Sie bei der Einhaltung der Vorschriften mit einem System, das einfach zu bedienen ist und Ihnen gleichzeitig alle Einblicke bietet, die Sie brauchen, um den Überblick über die Zeit- und Anwesenheitsverwaltung zu behalten.

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